Oganisatorisches
Ablauf & Honorar
Sie entscheiden über die Frequenz der Therapieeinheiten.
Erstgespräch zu 50 min á 105 EUR
Einzeltherapie zu 50 min á 105 EUR
Online Therapie zu 50 min á 105 EUR
Telefonische Beratung zu 50 min á 105 EUR
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Absageregelung
Bei nicht fristgerechter Absage (24 Stunden vor dem vereinbarten Termin), wird das gesamte Honorar verrechnet.
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Sozialtarife
Für Bewohner der Stadtgemeinde Mödling biete ich die Möglichkeit bei einem geringen Einkommen, mittels eines Einkommensnachweises einen Sozialtarif in Anspruch zu nehmen (begrenztes Kontingent).
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Kostenrückerstattung
Die Refundierung durch die öffentliche Krankenkasse ist derzeit nicht möglich.
Mit einer ärztlichen Überweisung für die Inanspruchnahme von Psychotherapie übernimmt eine private Krankenversicherung in den meisten Fällen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung.
Seit 2022 Mitglied bei NÖLP & ÖBVP.
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Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeutin unterliege ich im Rahmen meiner Tätigkeit einer gesetzlich geregelten Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflicht ( § 15 Psychotherapiegesetz, BGBL. Nr 361/1990). Diese betrifft sowohl die Inhalte der Behandlung, als auch die Information, ob Sie eine solche überhaupt in Anspruch nehmen.
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Status in Ausbildung unter Supervision (i.A.u.S.)
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision befinde ich mich in der letzten Phase meiner mehrjährigen Ausbildung. Ich bin berechtigt, unter Supervision bei einem (oder mehreren) erfahrenen Lehrtherapeuten zu arbeiten. Das bedeutet, ich werde von diesen begleitet und somit ist die fachliche Qualitätskontrolle der Psychotherapie für Sie gewährleistet.